Römische Ehe: Am Anfang das Versprechen
Das klassische römische Recht lehnte jeglichen Zwang für römische Ehe nach vorheriger Verlobung ab. Eine Klage in diesen Belangen verstieß gegen die guten Sitten (boni mores) und wurde schlicht abgewehrt.
Das römische Verlöbnis, das so genannte sponsalia, der in der klassischen antiken Zeit bedeutete lediglich eine soziale, keine rechtliche Bindung. Erst in nachklassischer Zeit wurden unter orientalischem Einfluss Vertragsstrafen für den Bruch der Verlobung (arrha sponsalicia) zugelassen.