Römische Freigelassene
Römische Sklaven durften nicht in einer regulären Ehe leben, wohl aber die Freigelassenen. Sie lebten in einer zivilrechtlich voll anerkannten Ehe (Iustum Matrimonium) mit ihren Partnern.
Nach der Freilassung geborene Kinder waren dann auch freien römischen Bürgern gleichgestellt. Doch der gesellschaftliche Makel eines Freigelassenen konnte über mehrere Generationen bestehen und wurde oft wirksam öffentlich gebraucht, sodass höhere öffentliche Ämter in der Regel nicht von Freigelassenen besetzt wurden.