Die römische Rechtsprechung in den Provinzen
Die Zufriedenheit der Bevölkerung in den römischen Provinzen ließ sich von den römischen Statthaltern vor allem durch eine gut funktionierende Rechtsprechung sichern. Deshalb fiel dies in die Haupttätigkeit der Statthalter.
Vorbild war das stadtrömische Prinzip. Wie die römischen Praetoren, veröffentlichten die römischen Statthalter in den Provinzen bei Amtsantritt ein edictum, das ihre Regierungs- und Rechtsprechungsgrundsätze verkündete. In den meisten Fällen übernahmen die Statthalter dabei die Praxis ihres Vorgängers – so diese sich bewiesen hatte. Das edictum wurde vermutlich unter Kaiser Hadrian schließlich kodifiziert und als Provinzial-Edikt für alle römischen Provinzen allgemeingültig.