Römische Hochzeit
Nach der Hochzeit war der Wohnsitz des Mannes auch der der Frau. Sie galt dann als Einwohnerin der Stadt, in der ihr Mann Bürger war und durfte von wo sie herstammte nicht gezwungen werden Ämter zu übernehmen.
Die Mitgift musste die Ehefrau dort fordern, wo der Ehemann seinen Wohnsitz hatte. Die römische Frau hatte absolute Treuepflicht gegenüber ihrem Mann. Zuwiderhandlungen wurden gemäß der Lex Iulia de adulteriis coercendis bestraft.