
By Carole Raddato.
Römische Politik und Verwaltung: Der römische Senat als Verfassungssäule
Der römische Senat war neben den Magistraten und der römischen Volksversammlung die dritte Säule der römischen Verfassung. Der römische Senat hatte dabei die Rolle eines zentralen Regierungsorgans aus Tradition innerhalb des Verfassungsgefüges.
Rechtlich war dies nicht begründet sondern vielmehr in den weiteren Funktionen der Senatsmitglieder. Denn sie bildeten die soziale Führungsschicht innerhalb der römischen Gesellschaft. In vieler Hinsicht grenzten die Senatsmitglieder sich auch von der übrigen Bevölkerung ab.