Römisches Recht: Kostbare Bürgerrechte
Römisches Recht: Zu ganz früher Zeit zahlte ein freier Mann in Rom, im Gegensatz zu einem Sklaven oder einem Fremden, bis 167 v. Chr. eine direkte Steuer und war von seinem 17. bis 60. Lebensjahr zum Waffendienst verpflichtet.
Als Gegenleistung dafür erhielt der römische Bürger Bürgerrechte sowie auch politische Rechte. Der freie römische Mann und Bürger Roms durfte an Opfer- und öffentlichen Kultfeiern teilnehmen. Er durfte seinen Besitz vererben oder zudem ein juristisches Verfahren anstreben.