Eheliche Gewalt – die römische Hochzeit ohne Zeremonie
Römische Frauen wurden in die Familien ihrer Männer aufgenommen – kamen in deren Gewalt („in manum conveniebat“).
Dies konnte auf drei verschiedene Arten geschehen: durch Gewohnheitsrecht, das „coemptio“ und „confarreatio“ – dies geschah, wenn die Frau ein ganzes Jahr im Haus des Mannes wohnte, ohne drei Nächte von dort fern zu bleiben. Nicht einmal ihr Vater konnte sie dann von dort wieder auslösen. Die Wohnung war dann zum ehelichen Heim geworden und das Recht des Vaters galt als verjährt. Auf diese Weise konnte eine Verheiratung auch ohne eine Hochzeit oder ein Zeremoniell von statten gehen.