Die römischen Plebejer emanzipieren sich …
Nach dem Amt des römischen Volkstribun erhielten die Plebejer weitere Magistrate, die Aedilen, also das Recht, eigene Gesetze in den Tributarkomitien zu bestimmen. Das war für diese Zeit eine große Errungenschaft für die Plebejer. Denn erst Jahre später, im Jahr 288 v. Chr., wurde deren Gültigkeit für das gesamte Volk durch das Gesetz der Lex Hortensia festgeschrieben. Schließlich wurde auch die Möglichkeit zur Heirat zwischen Patriziern und Plebejern durch ein römisches Gesetz, die Lex Canuleia erreicht. Als auch das römische Consulat den Plebejern zugänglich gemacht wurde, wurde es den Patriziern allerdings zu bunt!