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Römische Freigelassene: Manche wurden reich!

Geldbeutel
Museum Lauriacum: Modell eines römischen Ledergeldbeutels. By W. Sauber via wikicommons.

Römische Freigelassene

Römische Sklaven durften nicht in einer regulären Ehe leben, wohl aber die Freigelassenen. Sie lebten in einer zivilrechtlich voll anerkannten Ehe (Iustum Matrimonium) mit ihren Partnern.

Nach der Freilassung geborene Kinder waren dann auch freien römischen Bürgern gleichgestellt. Doch der gesellschaftliche Makel eines Freigelassenen konnte über mehrere Generationen bestehen und wurde oft wirksam öffentlich gebraucht, sodass höhere öffentliche Ämter in der Regel nicht von Freigelassenen besetzt wurden.

Verpflichtungen für die Freiheit

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Privatrechtlich blieb der Freigelassene in der Regel in der Patronatsgewalt seines ehemaligen Herrn und war nach dessen Tod sogar den Hauserben eigen.

Klagen von Freigelassenen gegen ihren Patron waren in der römischen Gesellschaft unzulässig. Darüber hinaus bestand ein Zeugnisverwei-gerungsrecht vor Gericht. Doch die patronalen Rechte, unter ihnen auch das Züchtigungsrecht, wurden in der Kaiserzeit zunehmend eingeschränkt. Der Akt der Freilassung war immer mit traditionellen oder juristischen Auflagen für den Patronus verbunden. Diese Auflagen hießen Obsequium oder Officium. Obsequium forderte ein Respekt- und Treueverhältnis, das zum Beispiel einen Prozess gegen den ehemaligen Herrn ausschloss, beschrieb das Officium konkrete Verpflichtungen, zum Beispiel musste der ehemalige Sklave etwa die Funktion eines Geschäftsführers oder Verwalters im gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb seines Herrn verantworten. Eine andere Folgelast für die Freilassung war die so genannte Operae. Das waren ebenfalls Arbeitsleistungen im Haus oder im Betrieb des Patrons, zu denen sich der Sklave auf Eid vor seiner Freilassung verpflichtete.

Manche Freigelassene wurden reich

Das Interesse an einer Freilassung hatte also nicht nur der Sklave, sondern auch sein Besitzer. Denn der Patronus hatte gegenüber dem Sklaven Unterhaltsverpflichtungen. Von diesen konnte er sich auf diese Weise für ältere oder auch kranke Sklaven entlasten. Der Patron hatte aber zudem Pflichten gegenüber dem Klienten. So kam mancher Freigelassene zu Reichtum und Erfolg! Da ein Besitzer zudem seinen Betrieb oft lieber seinem Freigelassenen als einem Freien überließ, fühlten sich gelegentlich freie Bürger sogar gegenüber den ehemaligen Sklaven benachteiligt. Auch die Berufsverbände oder religiöse Vereinigungen (etwa die Augustales) profitierten von der finanziellen Unterstützung durch reiche Freigelassene.

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