Römisches Recht: Anklage
In der Anfangszeit der römischen Rechtsprechung stand die Rechtsprechung dem König zu.
Seit 509 v. Chr. ging dieses Recht an die Konsuln über und ab 366 v. Chr. galt das römische Rechtsprechungs-recht den Prätoren. Auch das spätere Begnadigungsrecht, das den Zenturiatskomitiien oblag, galt ursprünglich dem König. Aus den außerordent-lichen Kommissionen entstanden später die Geschworenengerichte, in denen ein Prätor den Vorsitz führte.
Der Verlauf römischer Strafprozesse
Bei einem römischen Strafprozess erfolgte die Anklage über einen römischen Bürger. Hielt der Prätor die Anklage für begründet, musste die Anklage in Gegenwart des Beschuldigten wiederholt werden. Ein Verhört wurde vom Prätor ausgeschrieben, wenn der Angeklagte sich in einem Verhör nicht ausreichend rechtfertigen konnte. In der Verhandlung hatten beide Seiten die Möglichkeit ihre Sichtweise der Angelegenheit darzustellen. Es wurden Beweise dargebracht wie etwa Urkunden oder eidliche Zeugenaussagen. In Strafsachen konnten Zeugen sogar zur Aussage gezwungen werden. Sklaven wurden grundsätzlich vor ihren Zeugenaussagen gefoltert, da man nur so ihren Darstellungen Glauben schenken wollte.
Römisches Recht: Im Zweifel für den Angeklagten
Nach der Beweisaufnahme entschieden die Geschworenen über Schuld oder Unschuld des Angeklagten, indem sie Tafeln hochhielten, die ihr Urteil verkündeten. Bei Stimmgleichheit hieß es „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Das Urteil wurde verkündet und sogleich vollzogen, wenn nicht eine Berufung dies verhinderte. Die Strafen waren vom Staat vorgegeben. Es gab einfache Geldbußen, Verbannung und Ächtung, die oft einhergingen mit der Enteignung und dem Entzug des Bürgerrechts und schließlich die Todesstrafe. Die römische Todesstrafe war die Enthauptung mit dem Beil, später wurde diese auch mit dem Schwert vollzogen. Ältere Strafen waren etwa das Erhängen oder die Kreuzigung, die für verbrecherische Sklaven oder auch Freie vorgesehen war. Hochverräter oder Kriegsgefangene wurden im Kerker (carcer tullianus) erdrosselt. Vatermörder wurden laut römischer Rechtsprechung in einem Sack eingenäht und im Meer versenkt.
Erfinder des Völkerrechts
Das Vorgehen für römisches Recht bei einem römischen Zivilprozess entsprach etwa dem des Strafprozesses. Der Prätor hatte außerdem die Aufgabe, das römische Recht gegenüber anderen Völkern in Einklang zu bringen. So gesehen sind die Römer quasi dir Vorreiter für ein geordnetes Völkerrecht (ius gentium). Verhandlungen und Verträge wurden über die Legaten geschlossen, die als heilig galten. Angriffe auf solche Diplomaten ahndeten die Römer sehr streng – auch mit einer Kriegserklärung. Auch für den Krieg und den Beschluss für Frieden hatten die Römer bereits völkerrechtliche Regeln beschlossen.
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