Römischer Senat am Tiber
Erst einmal muss vorausgeschickt werden, dass die Überlieferung zur Zeiten des Königtums und der ersten Jahren der Republik dürftig ist um über den römischen Senat zu berichten.
Zusammensetzung des Senats
Es gab festgelegte Aufgaben von Consuln, Prätoren und Ädilen. Die Rechtsprechung war das Ressort von Prätoren, die Ädile kümmerten sich um die Tempel und die Spiele und die Consuln repräsentierten die höchste Macht im Staate. Die Exekutivgewalt lag bei den Magistraten, die jedes Jahr neu gewählt wurden. Der Senat ist aber kein machtvolles Gremium: Er hatte in erster Linie beratende Befugnisse, die er im „senatus consultum“ (Abk. SC) dem Magistrat deutlich machte und gegen die der Magistrat als „senatrus auctoritas“ Einspruch erheben konnte.
Es konnte nicht einfach zusammentreten um zu beraten, außerdem konnte es nichts unmittelbar für das Volk bestimmen oder konnte dem Magistrat keine Weisungen erteilen. Allerdings wandte sich in der Geschichte fast nie ein Magistrat gegen das Urteil eines Senatoren und auch die Volksversammlung entschied erst ein Thema, wenn es von dem Senat geduldet wurde.
Ein römischer Senat machte sich die Aufgaben zueigen, die das öffentlich-rechtliche Leben bestimmten, darunter die Haushaltsführung, die Gerichtsbarkeit oder die Gesetzgebungskompetenzen.
Das römische Volk hatte in der Politik wenig Einfluss auf die Senatsherrschaft; sie konnten aber durch Plebiszit Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen, wobei sie sich in Komitien und Volksversammlungen organisierten. Die Einflussnahme war aber, wie gesagt, gering.
Schließlich war es aber ein römischer Senat, der die grundlegende Rolle im Fortbestand des römischen Staates spielte. Es gab für jede römische Provinz einen Senatoren, die aus diesem Gebiet stammten, darunter auch viele Griechen.
Nach Erreichen des Senatorenstandes durfte man einen breiten Purpurstreifen (latus clavus) an seiner Toga tragen und sich so erkenntlich machen. Meistens waren das aristokratische Großgrundbesitzer. Für das Erlangen der Senatorenwürde musste man seit Augustus etwa 1 Millionen Sesterzen besitzen. Außerdem war es in der Kaiserzeit der Normalfall, wenn der Kaiser die Anwärter durch eine Liste selbst für den Senat vorschlug.
Das wurde durch Trajan geändert, der diese Ämtervergabe verurteilte.
Die Senatoren wurden mit „vir clarissimus“ (vornehmster Mann) angeredet. Seit dem 2. Jh.v.Chr. konnte den Magistraten außerordentliche Vollmachten verliehen werden um die Ernennung eines Diktators zu vermeiden.
Die Senatoren tagten in einem „templum“ (Tempel), das Curia genannt wurde.
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