Die römische Comitia
Die römische Comitia war eine rechtmäßige Versammlung der römischen Bürger, die von den Würdenträgern des Volkes (Magistrate und Pontifices) einberufen wurde zu Wahlen oder zur Information des Volkes.
Da die Magistrate nicht selbstständig Gesetze erlassen durften, mussten sie die Volksversammlung zur Ratifizierung ihrer Gesetzesvorschläge einberufen. Die römische Volksversammlung existierte schon während der Königszeit.
Verschiedene Formen der Comitia: Die Comitia Calata
Die Comitia Calata als Form der Volksversammlung, ähnlich der Comitia Curiata, wurde von den Pontifices einberufen und fand statt vor der Curia Calabra auf dem Kapitol, in der das Collegium tagte. Schon zu Beginn der Stadt Rom gab es die Comitia Calata. Ihr Anlass waren Bekanntgaben der Priesterschaft an das Volk. Dieses wurde zusammen gerufen etwa vor der Einführung des festen Kalenders und der Bestimmung der Nonen oder zur Einsetzung des Rex Sacrorum und der Flamines. Das Volk hatte allerdings keinerlei Wahlmöglichkeit, sondern war lediglich Zeuge der Handlung.
Die römische Comitia Curiata
Die Comitia Curiata, der nur die Mitglieder der Curiae angehörten, wurde in der Königszeit vom König selbst oder einem Stellvertreter auf dem Comitium einberufen. In der Republik konnten dann auch nur Consuln und Praetoren die Comitia Curiata einberufen, was sie durch die Liktoren veranlassten. Der Antrag des Magistrats konnte lediglich bewilligt oder abgelehnt werden. Hierzu stimmten alle 30 Curiae ab. Die Stimmen aller Curiae ergaben das Ergebnis, das durch einfache Mehrheit zustande kam.
Der Magistrat verkündet dies sodann. Die Möglichkeiten der Comitia waren zudem stark eingeschränkt: Ein vorgelegter Antrag wurde nicht diskutiert, sondern nur angenommen oder abgelehnt. Themen waren unter anderen Gesetzesvorlagen, die per Abstimmung Geltung für alle römischen Bürger erhielten. Zudem wurden auch ursprünglich Magistrate gewählt und Kriegserklärungen beschlossen oder über die Todesstrafe römischer Bürger abgestimmt. In späterer Zeit wurden auch Priesterkollegien durch die Versammlung der Comitia Curiata gewählt und in ihr Amt versetzte. Domitian verlegte dieses Recht jedoch schließlich auf die Comitia Tributa.