Römische Libertas als politisches Instrument
Geradezu inflationär wurde der Begriff römische libertas in den politischen Konflikten der antiken Zeit genutzt.
Doch was geschah mit der libertas faktisch am Ende der Republik und am Beginn jener Epoche der Alleinherrschaft des Kaiser Augustus? Jener Kaiserzeit des Principats? Sollte das nach der Göttin der Freiheit benannte Konzept Bestand haben für den Alleinherrscher? Zunächst schien dies nicht so. Nach seiner Adoption durch Caesar und dem Tod seines Adoptivvaters sieht es Augustus, der damals nach seinem Vater noch C. Iulius Caesar hieß, als seine oberste Pflicht an, den Mord an seinem Vater zu rächen. Er verfolgt die Caesarmörder, führt Krieg gegen sie. Und schließlich steht er nach zahlreichen politischen und militärischen Auseinandersetzungen und der für ihn siegreichen Schlacht gegen Marc Anton und Kleopatra im Jahre 31 v. Chr. als Alleinherrscher da.
Tatenbericht – römische libertas
Doch dann handelt der Kaiser unerwartet: Er gibt in einer Sitzung des Senates im Jahr 27 v. Chr. alle Macht an Senat und Volk zurück. In seinem Tatenbericht heißt es: „In meinem sechsten und siebten Konsulat habe ich, nachdem ich die Flammen des Bürgerkrieges gelöscht hatte und mit der einmütigen Zustimmung der gesamten Bevölkerung in den Besitz der staatlichen Allgewalt gelangt war, das Gemeinwesen (res publica) aus meiner Machtbefugnis wieder der Ermessensfreiheit des Senates und des römischen Volkes überantwortet. Für dieses mein Verdienst wurde mir auf Beschluss des Senats der Name Augustus gegeben. Die Türpfosten meines Hauses wurden auf staatlichen Beschluss mit Lorbeer geschmückt, und ein Bürgerkranz wurde über meinem Tor angebracht.
Ein goldener Schild wurde in der Curia Iulia (dem zentralen Versammlungsort am Forum Romanum im antiken Rom) aufgestellt, den mir der Senat und das römischen Volk geweiht haben wegen meiner Tapferkeit und Milde, meiner Gerechtigkeit und Hingabe, wie es die Aufschrift auf diesem Schild bezeugt. Seit dieser Zeit überrage ich alle übrigen an Autorität, an Amtsgewalt aber besaß ich nicht mehr als andere, die auch ich im Amt zu Kollegen hatte.“
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